Förderungen
Ansprechpartnerinnen:
Steffi Götz
Geschäftsstelle
Sabine Zoppelt
Geschäftsstelle
Mitgliedschaft und Förderrichtlinien:
Förderanträge und Unterlagen:
Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.
Achtung! Folgende Punkte sind zu beachten:
der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim SJR und/oder KJR in der Geschäftsstelle eingehen
vorher auf Vollständigkeit prüfen (was zu beachten ist, findet ihr auf dem Förderantrag)
die Bescheide werden Ende des jeweiligen Quartals durch unseren Finanzausschuss bewilligt
die erste Auszahlung findet erst zum Ende des Quartals statt, die zweite Zahlung unter Vorbehalt zum Ende des Jahres (Beschluss der Vollversammlung vom 24.11.2003: "Die Förderungen in den Bereichen Jugendbildungs- und Jugendfreizeitmaßnahmen werden in zwei Raten an die Verbände ausbezahlt. Die erste Rate wird sofort angewiesen. Die zweite Rate wird Mitte Dezember des Förderjahres zur Auszahlung an die Verbände angewiesen.")
ACHTUNG! Bei Geräten/Materialien erfolgt die Auszahlung erst zum Ende des Jahres
Hinweis: für die Förderung F5 bitte im Vorfeld Kontakt zu uns aufnehmen.
!! Formular-Check: Welche Formulare und Unterlagen muss ich abgeben? !!
Welche Formulare brauchst du wann?
Du gibst einen Antrag zur Förderung von Freizeitmaßnahmen / Internat. Jugendbegegnung / Jugendbildung ab:
Förderantrag
Einladungen bzw. Ausschreibungen (mit Angabe des TN-Betrags)
Programmbericht bzw. -ablauf
Kostenaufstellung (Abrechnung) inkl. Quittungen und Belege
Teilnehmer:innenliste
WICHTIG: für Internationale Jugendbegegnungen und Jugendbildungen ist gesondert zu beachten:
Internationale Jugendbegegnungen: Abgabe des Antragsformulars inklusive Finanzierungsplan (Abrechnung) mind. 3 Monate vor Durchführung!!
Jugendbildungen: Formlose Vorabfrage mit kurzer Beschreibung des Vorhabens mind. 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Beide: Hinweis auf die Förderung durch den SJR (Wort-Bildmarke) auf Ausschreibungen
Du gibst einen Antrag zur Förderung von Projektarbeit und Aktivitäten / Jugendkulturarbeit ab:
Förderantrag
Programmbericht bzw. -ablauf
Kostenaufstellung (Abrechnung) inkl. Quittungen und Belege
WICHTIG im Vorfeld:
Formlose Vorabfrage mit kurzer Beschreibung des Vorhabens mind. 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Hinweis auf die Förderung durch den SJR (Wort-Bildmarke) auf Ausschreibungen
Du gibst einen Antrag zur Förderung von Geräten und Materialien ab:
Förderantrag (einmal jährlich bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres)
Quittungen und Belege (in Kopie)
Du gibst einen Antrag zur Förderung von Aus- und Fortbildung ab:
Förderantrag
Teilnahmebestätigung des Veranstalters
ggf. Nachweis der Fahrtkosten
ggf. Nachweis über Juleica
Du gibst einen Antrag zur Förderung von Neugründungen ab:
Förderantrag
Nachweise gemäß Aufnahmevoraussetzungen SJR
Die Formulare sind als Antrag beim SJR oder/und KJR abzugeben. Wichtig ist hierbei, die entsprechenden Felder richtig zu kennzeichnen!
BEISPIELRECHNUNG Freizeitmaßnahmen / Internationale Jugendbegegnung / Jugendbildung
Mit dieser vereinfachten Anleitung Förderungen leichter ausrechnen:
1. Ihr Erstellt eine Ausgaben- (hier könnt ihr nur förderungsfähige Ausgaben verrechnen z.B. also keinen Alkohol oder Anschaffungen, die nichts mit eurem Ausflug zu tun haben) / Einnahmen- (z.B. Teilnehmerbeiträge) Übersicht: daraus ergibt sich in der Regel ein Defizit. Z.B. -1.000€
2. Die Förderung berechnet sich folgendermaßen: Eure Teilnehmenden/Betreuer:innen ohne Juleica x die Tage, die ihr unterwegs seid x 8€ -> daraus ergibt sich der Förderbetrag z.B. 30x7x8€ =1.680€ (ACHTUNG! Bei Übernachtungen kommt hier auch noch die Übernachtungspauschale pro TN/Nacht hinzu)
3. Förderbetrag < Defizit = vollständige Ausschüttung des Förderbetrages | Förderbetrag > Defizit = vollständige Auszahlung des Defizits (Defizitförderung!)
4. Betreuer:innen mit gültiger Juleica oder Begleitpersonen für beh. TN werden mit höherem Tagessatz gefördert (siehe Richtlinien).
5. Zusätzlich ist der jeweilige Höchstfördersatz pro Maßnahme zu beachten. Diesen findet ihr im jeweiligen Förderbereich.
Für genauere Infos zu förderfähigen Kosten und Bedingungen schaut doch nochmal in unsere Förderrichtlinien.
Ansprechpartnerinnen:
Steffi Götz
Geschäftsstelle
Sabine Zoppelt
Geschäftsstelle
Mitgliedschaft und Förderrichtlinien:
Förderanträge und Unterlagen:
Stadtjugendring Landshut
Dreifaltigkeitsplatz 177
84028 Landshut
0871 / 274610
Di & Do:
10:00-14:00
und nach
Vereinbarung