Kontaktdaten:
Stadtjugendring Landshut
Dreifaltigkeitsplatz 177
84028 Landshut
0871 / 274610
Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.
Achtung! Folgende Punkte sind zu beachten:
der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim SJR und/oder KJR in der Geschäftsstelle eingehen
vorher auf Vollständigkeit prüfen (was zu beachten ist, findet ihr auf dem Förderantrag)
die Bescheide werden Ende des jeweiligen Quartals durch unseren Finanzausschuss bewilligt
die erste Auszahlung findet erst zum Ende des Quartals statt, die zweite Zahlung unter Vorbehalt zum Ende des Jahres
ACHTUNG! Bei Geräten/Materialien erfolgt die Auszahlung erst zum Ende des Jahres
Formular-Check: Welche Formulare und Unterlagen muss ich abgeben?
BEISPIELRECHNUNG Freizeitmaßnahmen / Internationale Jugendbegegnung / Jugendbildung
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Di-Do:
10:00-14:00
und nach
Vereinbarung