Förderungen
Ansprechpartner:innen:
Steffi Neupert
Geschäftsstelle
Christine Gurowietz
Geschäftsstelle
Sabine Zoppelt
Geschäftsstelle
Downloads (Förderungen)
Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.
Förderhöchstsätze 2023
Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen:
1.000 EUR bei einer Aktion
1.500 EUR ab zwei Aktionen
Projektarbeit/Aktivitäten:
300 EUR
Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter:innen:
Anschaffungen Geräte/Materialien:
200 EUR (maximal 30 % der Anschaffungssumme)
Grundförderung:
8.000 EUR für alle Verbände/Vereine, die eine Bestandserhebung abgegeben haben (siehe Förderrichtlinien Punkt 2.5)
Kurze Erklärung zu den Formularen
Welche Formulare brauchst du wann?
1. Förderantrag (Bildung, Projekte, Voranmeldung):
2. Förderantrag (Geräte/Materialien):
3. Förderantrag (Aus-/Fortbildung):
4. Förderantrag (TN-Liste):
Die Formulare sind als Antrag beim SJR oder/und KJR abzugeben. Wichtig ist hierbei, die entsprechenden Felder richtig zu kennzeichnen!
Ansprechpartner:innen:
Steffi Neupert
Geschäftsstelle
Christine Gurowietz
Geschäftsstelle
Sabine Zoppelt
Geschäftsstelle
Downloads (Förderungen)
Stadtjugendring Landshut
Dreifaltigkeitsplatz 177
84028 Landshut
0871 / 274610
Dienstag:
10:00-16:00
Mittwoch:
08:30-14:30