Förderungen

Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.

 

Achtung! Folgende Punkte sind zu beachten:

  • der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim SJR und/oder KJR in der Geschäftsstelle eingehen
  • vorher auf Vollständigkeit prüfen (was zu beachten ist, findet ihr weiter unten auf der Seite)
  • die Bescheide werden Ende des jeweiligen Quartals durch unseren Finanzausschuss bewilligt
  • die erste Auszahlung findet erst zum Ende des Quartals statt, die zweite Zahlung unter Vorbehalt zum Ende des Jahres
  • ACHTUNG! Bei Anschaffungen erfolgt die Auszahlung erst zum Ende des Jahres

 

Förderhöchstsätze 2023

Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen:
1.000 EUR bei einer Aktion
1.500 EUR ab zwei Aktionen

 

Projektarbeit/Aktivitäten:

300 EUR 

 

Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter:innen:

  • 50 EUR
  • 100 EUR für Juleica-Inhaber:innen oder für Juleica-Schulungen

 

Anschaffungen Geräte/Materialien:
200 EUR (maximal 30 % der Anschaffungssumme)

 

Grundförderung:
8.000 EUR für alle Verbände/Vereine, die eine Bestandserhebung abgegeben haben (siehe Förderrichtlinien Punkt 2.5)

Formular-Check: Welche Formulare und Unterlagen muss ich abgeben?

Welche Formulare brauchst du wann?

 

Du gibst einen Antrag zur Förderung von Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen ab:

  • Förderantrag (Bildung, Projekte, Voranmeldung)
  • Förderantrag (TN Liste)
  • Förderantrag (Abrechnung)
  • Programmablauf
  • Kassenzettel

 

Du gibst einen Antrag zur Förderung von Projektarbeit und Aktivitäten ab:

  • Förderantrag (Bildung, Projekte, Voranmeldung)
  • Förderantrag (TN Liste)
  • Förderantrag (Abrechnung)
  • Beschreibung über die Planung und Durchführung der Maßnahme
  • Kassenzettel

 

Du gibst einen Antrag zur Förderung von Geräten und Materialien ab:

  • Förderantrag (Geräte/ Materialien)
  • Kassenbeleg

 

Du gibst einen Antrag zur Förderung von Aus- und Fortbildung ab:

  • Förderantrag (Aus- und Fortbildung)
  • Teilnahmebestätigung
  • ggf. Nachweis der Fahrtkosten
  • ggf. Nachweis über Juleica

 
Die Formulare sind als Antrag beim SJR oder/und KJR abzugeben. Wichtig ist hierbei, die entsprechenden Felder richtig zu kennzeichnen!

Förderungen

Ansprechpartner:innen:

Steffi500

Steffi Neupert

Geschäftsstelle

 

Sabine Zoppelt 2

Sabine Zoppelt

Geschäftsstelle


Downloads (Förderungen)

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Kontaktdaten:

Stadtjugendring Landshut

Dreifaltigkeitsplatz 177

84028 Landshut

0871 / 274610

Öffnungszeiten:

Dienstag:

10:00-16:00

Mittwoch:

08:30-14:30