Förderungen

Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.

 

Achtung! Folgende Punkte sind zu beachten:

  • der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim SJR und/oder KJR in der Geschäftsstelle eingehen

  • vorher auf Vollständigkeit prüfen (was zu beachten ist, findet ihr auf dem Förderantrag)

  • die Bescheide werden Ende des jeweiligen Quartals durch unseren Finanzausschuss bewilligt

  • die erste Auszahlung findet erst zum Ende des Quartals statt, die zweite Zahlung unter Vorbehalt zum Ende des Jahres

  • ACHTUNG! Bei Geräten/Materialien erfolgt die Auszahlung erst zum Ende des Jahres

 

Formular-Check: Welche Formulare und Unterlagen muss ich abgeben?

BEISPIELRECHNUNG Freizeitmaßnahmen / Internationale Jugendbegegnung / Jugendbildung 

Förderungen

Ansprechpartnerinnen:

  Steffi Götz 2  

Steffi Götz

Geschäftsstelle

 

 Sabine Zoppelt 3 

Sabine Zoppelt

Geschäftsstelle


 

Mitgliedschaft und Förderrichtlinien:

Förderanträge und Unterlagen: 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "openstreetmap.org" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "openstreetmap.org"
Größere Karte anzeigen

Kontaktdaten:

Stadtjugendring Landshut

Dreifaltigkeitsplatz 177

84028 Landshut

0871 / 274610

Öffnungszeiten:

Di-Do:

10:00-14:00

und nach 

Vereinbarung