Förderungen
Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und Aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.
Übersicht:
Sonderregelungen aufgrund von "Corona"
Sonderregelungen aufgrund von "Corona
Eine herausfordernde Zeit braucht Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung. Wir wollen unseren Mitgliedsverbänden mit folgenden Erleichterungen entgegen kommen:
- Wohlwollende Verlängerung einzelner Fristen im Bereich der Förderungen
- Regelung bzgl. der Auszahlung der Grundförderung (nur bei regelmäßiger Teilnahme der Vollversammlungen) wird für das Kalenderjahr 2020 ausgesetzt
- Spezielle Initiativen und Projekte der Mitgliedsverbände in „Corona-Zeiten“ werden besonders gefördert (Antragstellung unter "Förderung von Projektarbeit/Aktivitäten")
Bitte nehmt im Zweifel Kontakt zu uns auf, damit wir euer Anliegen im Detail klären können!
Die wichtigsten Änderungen 2020 auf einen Blick
- Höhere Bezuschussung von Juleica-Inhaber_innen (in der Grundförderung)
- Zusammenlegung der Förderbereiche "Jugendbildungsmaßnahmen“ und "Freizeitmaßnahmen"
- Höhersetzung der Tagespauschale bei Freizeiten und Jugendbildungsmaßnahmen
- Angleichung an KJR: Gemeinsame Förderanträge, Vereinfachung für Verbände
Förderhöchstsätze 2021
Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen:
1.000 EUR bei einer Aktion
1.500 EUR ab zwei Aktionen (Nachweis für die Durchführung einer weiteren Freizeit muss erbracht werden)
Projektarbeit/Aktivitäten:
300 EUR
Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter_innen:
50 EUR
100 EUR für Juleica-Inhaber oder für Juleica-Schulungen
Anschaffungen Geräte/Materialien:
200 EUR (maximal 30 % der Anschaffungssumme)
Grundförderung:
7.000 EUR für alle Verbände/Vereine, die eine Bestandserhebung abgegeben haben (siehe Förderrichtlinien Punkt 2.5)
Kurze Erklärung zu den neuen Formularen
Welche Formulare brauchst du wann?
- Förderantrag (Bildung, Projekte, Voranmeldung):
- Förderung von Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen
- Förderung von Projektarbeit/Aktivitäten
- Voranmeldung(en)
- Förderantrag (Geräte/Materialien):
- Förderung von Geräten und Materialien
- Förderantrag (Aus-/Fortbildung):
- Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter_innen
- Förderantrag (TN-Liste):
- Diese Liste verwendest du als Nachweis über die TN ergänzend zum Förderantrag Nr. 1 (Bildung, Projekte, Voranmeldung)
Die Formulare sind als Antrag beim SJR oder/und KJR abzugeben. Wichtig ist hierbei, die entsprechenden Felder richtig zu kennzeichnen: