Förderungen

Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.

 

Förderhöchstsätze 2023

Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen:
1.000 EUR bei einer Aktion
1.500 EUR ab zwei Aktionen

 

Projektarbeit/Aktivitäten:

300 EUR 

 

Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter:innen:

  • 50 EUR
  • 100 EUR für Juleica-Inhaber:innen oder für Juleica-Schulungen

 

Anschaffungen Geräte/Materialien:
200 EUR (maximal 30 % der Anschaffungssumme)

 

Grundförderung:
8.000 EUR für alle Verbände/Vereine, die eine Bestandserhebung abgegeben haben (siehe Förderrichtlinien Punkt 2.5)

Kurze Erklärung zu den Formularen

Welche Formulare brauchst du wann?
1. Förderantrag (Bildung, Projekte, Voranmeldung):

  • Förderung von Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen
  • Förderung von Projektarbeit/Aktivitäten
  • Voranmeldung(en)

2. Förderantrag (Geräte/Materialien):

  • Förderung von Geräten und Materialien

3. Förderantrag (Aus-/Fortbildung):

  • Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter:innen

4. Förderantrag (TN-Liste):

  • Diese Liste verwendest du als Nachweis über die TN ergänzend zum Förderantrag Nr. 1 (Bildung, Projekte, Voranmeldung)

 
Die Formulare sind als Antrag beim SJR oder/und KJR abzugeben. Wichtig ist hierbei, die entsprechenden Felder richtig zu kennzeichnen!

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Kontaktdaten:

Stadtjugendring Landshut

Dreifaltigkeitsplatz 177

84028 Landshut

0871 / 274610

Öffnungszeiten:

Dienstag:

10:00-16:00

Mittwoch:

08:30-14:30