Förderungen

Um unseren Mitgliedsverbänden eine gute und stabile Jugendarbeit ermöglichen zu können, kümmert sich der Stadtjugendring um die Verteilung der öffentlichen Gelder für die Jugendarbeit. Dabei teilt sich die Förderungen auf in eine Grundförderung und aktionsspezifische Förderungen, sowie eine Förderung für Anschaffungen.

 

Achtung! Folgende Punkte sind zu beachten:

  • der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme beim SJR und/oder KJR in der Geschäftsstelle eingehen

  • vorher auf Vollständigkeit prüfen (was zu beachten ist, findet ihr weiter unten auf der Seite)

  • die Bescheide werden Ende des jeweiligen Quartals durch unseren Finanzausschuss bewilligt

  • die erste Auszahlung findet erst zum Ende des Quartals statt, die zweite Zahlung unter Vorbehalt zum Ende des Jahres

  • ACHTUNG! Bei Anschaffungen erfolgt die Auszahlung erst zum Ende des Jahres

 

Förderhöchstsätze 2024

Formular-Check: Welche Formulare und Unterlagen muss ich abgeben?

BEISPIELRECHNUNG Jugendbildungen und Freizeitmaßnahmen

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Kontaktdaten:

Stadtjugendring Landshut

Dreifaltigkeitsplatz 177

84028 Landshut

0871 / 274610

Öffnungszeiten:

Di-Do:

10:00-14:00

und nach 

Vereinbarung